Zusammenarbeit


Zusammenarbeit mit Eltern

Informationsveranstaltungen
Einmal jährlich findet ein Informationsabend zur Pädagogik statt. Fotos, welche die Kinder während eines Kinderhaustages zeigen, werden den Eltern präsentiert.
Somit erhalten die Eltern einen Einblick in den Kinderhausalltag und können Fragen zur Pädagogik stellen und diskutieren.
An drei Tagen im Frühjahr finden unsere Elternsprechtage statt. Alle Eltern haben die Möglichkeit sich im Einzelgespräch bei den jeweiligen Gruppenerziehern über den Entwicklungsstand ihres Kindes zu informieren. Es besteht zusätzlich jederzeit die Möglichkeit aus aktuellem Anlass einen Termin für ein Entwicklungsgespräch zu vereinbaren.

Mitwirkung von Eltern
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und das Erste KiBiz- Änderungsgesetz sehen in §9 (1) eine Zusammenarbeit mit den Eltern und Elternmitwirkung vor.

Das Personal der Kindertageseinrichtungen sowie Tagesmütter und -väter arbeiten mit den Eltern bei der Förderung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Die Eltern haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Information über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses ihres Kindes. Dazu ist den Eltern mindestens einmal im Kindergartenjahr ein Gespräch anzubieten.

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit erfordert großes Engagement von Eltern, ErzieherInnen und Träger neben einem hohen Maß an Verantwortung und gegenseitigem Vertrauen.

In § 13 (4) KiBiz wird neben der Elternmitwirkung auch die Beteiligung der Kinder bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung ihrem Alter und ihren Bedürfnissen entsprechend festgelegt.

Elternversammlung
Die Erziehungsberechtigten der die Einrichtung besuchenden Kinder bilden die Elternversammlung. Diese wird vom Träger mindestens einmal im Jahr, spätestens bis zum 10. Oktober einberufen. Eine Einberufung hat außerdem zu erfolgen, wenn mindestens ein Drittel der Eltern es verlangt.

Die Elternversammlung wird vom Träger über personelle Veränderungen sowie pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten informiert. Außerdem hat sie die Aufgabe, die Mitglieder des Elternbeirates zu wählen.

Elternbeirat
Der Elternbeirat besteht aus zwei gewählten Vertretern pro Gruppe.
Er hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger und den in der Einrichtung tätigen Kräften zu fördern und das Interesse der Erziehungsberechtigten zu vertreten.

Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung über wesentliche Entscheidungen im Bezug auf das pädagogische Konzept der Einrichtung, die personelle Besetzung, räumliche und sachliche Ausstattung, Hausordnung, Öffnungszeiten sowie die Aufnahmekriterien zu informieren.

Der Träger hat die Gestaltungshinweise des Elternbeirates angemessen zu berücksichtigen (vgl. KiBiz§9 (4)).

Entscheidungen, welche die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, z.B. über Kosten für Veranstaltungen für Kinder und Eltern oder für die Verpflegung, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat.

Der Elternbeirat kann auf örtlicher Ebene an der Versammlung von Elternbeiräten teilnehmen und sich an der Wahl des Jugendamtselternbeirates beteiligen. Dieser vertritt die Interessen gegenüber dem Träger der Jugendhilfe.

Elternbefragung
In regelmäßigen Abständen führen wir eine Elternbefragung durch. Diese wird in Zusammenarbeit von Team, Vorstand und Elternbeirat erstellt und durchgeführt. Hierbei wird anhand von Fragebögen die Zufriedenheit sowie Wünsche, Erwartungen und Bedürfnisse der Eltern abgefragt. Es handelt sich hierbei zum Beispiel um die Zufriedenheit mit der pädagogischen Arbeit, dem Team, den Öffnungszeiten, dem Betreuungsangebot usw.

Im Anschluss an die Auswertung findet ein Elternabend statt, auf dem die Ergebnisse vorgestellt und diskutiert werden.

Der Rat der Tageseinrichtung Der Träger und in der Einrichtung tätige pädagogische Kräfte bilden mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung.

Dieser berät die Grundsätze für die Einrichtungs- und Bildungsarbeit, bemüht sich um die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung und hat die Aufgabe, Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren. Aktuelle Fragen, Themen und Probleme der Eltern, die an den Elternbeirat herangetragen wurden, werden hier im kleinen Rahmen besprochen.

Elternarbeit
Die Mitarbeit der Eltern ist in unserer Elterninitiative besonders wichtig. Die Eltern beteiligen sich aktiv in Arbeitsgruppen, z.B. Instandhaltung und Pflege des Außengeländes und der Innenräume, Festausschuss sowie eine Kreativgruppe.
Der Vorstand hängt zu Beginn jedes Kindergartenjahres Listen mit den jeweiligen Arbeitsgruppen aus. Jedes Elternteil kann selbst entscheiden an welcher Arbeitsgruppe er teilnehmen möchte.
Die Gartengruppe trifft sich beispielsweise dreimal jährlich zur Pflege des Vorgartens und zum Heckenschnitt.
Die Kreativgruppe trifft sich vor besonderen Anlässen und stellt z.B. Weihnachtsdekoration, Weihnachtsgebäck, Marmelade oder Badesalz her. Der Erlös kommt dem Kinderhaus zugute. Der Festausschuss organisiert in jedem Jahr unser Sommerfest.
In folgende Arbeitsgruppen kann sich außerdem noch eingetragen werden: Instandhaltung Innenräume, Instandhaltung Außengelände, Reinigung, Medien, Ferienbetreuung der Haustiere.

Zusammenarbeit mit Grundschulen
Es finden Kooperationsgespräche zwischen den Leitern der Grundschulen und den Kindergärten der Gemeinde statt, um den Kindern den Übergang in die Grundschule zu erleichtern.